Sie haben ein Gerichtsurteil vorliegen, welches in einer anderen Sprache verfasst wurde oder Sie benötigen Ihr Scheidungsurteil für eine Behörde im In- oder Ausland.
Mit unseren staatlich geprüften Übersetzern und auch mit unseren ermächtigen Übersetzern helfen wir Ihnen ihr Gerichtsurteil aus dem Englischen, Spanischen, Französischen, Griechischen, Türkischen, Polnischen, Arabischen, Norwegischen, Finnischen, Niederländischen , Persischen, Rumänischen, Persischen oder Russischen ins Deutsche beglaubigt zu übersetzen.
Unsere Diplomübersetzer, die fachlich und muttersprachlich übersetzen, haben in den letzten Jahren immer wieder Urteile u.a. aus den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht, Jungendstrafrecht, Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht sowie Patentrecht erfolgreich beglaubigt übersetzt.
Der A.M.T Sprachendienst bietet Ihrem Gegenüber oder Ihnen das Gerichtsurteil verständlich zu übersetzen. Ihr Urteil kann, unabhängig von der Länge und Gericht, amtlich beglau-bigt u.a. ins Spanische, Japanische, Niederländische, Arabische, Polnische, Türkische oder Usbekische übersetzt werden.
Wo kann ich meine Gerichtsbeschlüsse übersetzen und beglaubigen lassen?
Ihre beglaubigte Übersetzung des Gerichtsurteils lassen wir in der gesamten Bundesrepublik fertigen und beliefern u.a. in Bielefeld, Leipzig, Braunschweig, München, Ulm, Stuttgart, Bochum, Mainz, Ansbach, Wolfsburg, Augsburg, Lüneburg, Duisburg, Nienburg, Wuppertal oder Mühlheim an der Ruhr.
Ein schnelles unverbindliches sowie selbstverständlich kostenloses Angebot für Ihre Übersetzungsanfrage erstellen wir Ihnen gerne. Diese können Sie über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellen.
Der Schutz Ihrer Daten sowie Diskretion haben bei uns die höchste Priorität.
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